Die Corona-Krise bringt für die Filmbranche weiterhin große finanzielle und wirtschaftliche Risiken mit sich. Nun erreichen uns jedoch gute Nachrichten vom Gesetzgeber. Unter Federführung von Nordrhein-Westfalen haben sich Länder, Sender und Produktionsunternehmen auf den so genannten Ausfallfonds II geeinigt. Dieser soll die wirtschaftliche Notlage der Produzentinnen und Produzenten von Fernseh- und Streaming-Produktionen absichern. Alle wichtigen Informationen zum Ausfallfonds II erhalten Sie hier. Was ist der Ausfallfonds II und welche Leistungen umfasst er? Durch den Ausfallfonds II sollen Produzentinnen und Produzenten von Fernseh- und Streaming-Produktionen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, mithilfe von Billigkeitsleistungen abgesichert…
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