Das AG Düsseldorf durfte den Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder in einer Pressemitteilung über eine Anklage gegen ihn namentlich nennen. Details zur Anklage durfte das AG jedoch nicht verraten, entschied nun das OVG. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat dem Amtsgericht (AG) Düsseldorf die Verbreitung einer Pressemitteilung mit Details aus der Anklageschrift gegen den ehemaligen Fußballprofi Christoph Metzelder untersagt. Das AG sei nicht berechtigt, Details aus einer bei ihm eingegangenen Anklage gegen einen ehemaligen Profifußballspieler per Pressemitteilung öffentlich bekannt zu machen. Allerdings sei es dem AG im konkreten Fall aber erlaubt, Medienvertreter wahrheitsgemäß unter Namensnennung über die Anklageerhebung und den Tatvorwurf in abstrakter Form unter…
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