Arbeitgeber müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Arbeitgeber werden damit verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten – soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die am 27. Januar in Kraft getreten ist. Beim Bund-Länder-Gipfel am 19. Januar 2021 wurde festgestellt, dass angesichts der pandemischen Lage in Deutschland eine weitere Reduzierung von Kontakten zur Eindämmung der Corona-Neuinfektionen im beruflichen Kontext erforderlich ist. Dazu hat die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Verordnung erlässt, die Arbeitgeber zur Ermöglichung von Homeoffice anhalten soll. Von dieser Verordnungsermächtigung hat das BMAS nun Gebrauch gemacht und eine…
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