Die bei mehreren 3,0 Liter-Modellen der Audi AG verwendete schadstoffmindernde, sogenannte schnelle Aufwärmfunktion ist eine unzulässige Abschalteinrichtung und löst Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Käufer aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sprach deshalb in zwei heute verkündeten Urteilen den klagenden Käufern Schadensersatz zu. Beide Kläger nehmen die beklagte Audi AG auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem jeweiligen Erwerb eines Audi SQ5, Emissionsklasse EU6, in Anspruch. In den Fahrzeugen ist der von Audi selbst hergestellte Motor EA 189 von VW verbaut. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte Anfang 2018 mitgeteilt, dass u.a. dieses Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte. Die schadstoffmindernde, so…
Der Beitrag OLG Frankfurt zu Diesel-Abgasskandal bei Audi AG: Schadensersatz für Audi SQ5-Käufer erschien zuerst auf WBS LAW.