1. “Ein Bundesminister sollte die Pressefreiheit achten” (tagesspiegel.de, Jost Müller-Neuhof) Gesundheitsminister Jens Spahn soll über seine Anwälte vom Grundbuchamt beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg verlangt haben, Namen zu Rechercheanfragen von Journalisten von “Spiegel”, “Bild”, “Stern” und “Tagesspiegel” herauszugeben. Bei den Recherchen ging es anscheinend um den Kauf einer Wohnung, die Spahn dem früheren Pharma-Manager Markus Leyck Dieken […]