Das OVG des Saarlandes hat ein Urteil des VG Saarlouis bestätigt: Unternehmen dürfen personenbezogene Daten, die Verbraucher in E-Mails angeben, nicht für andere Werbezwecke nutzen. Bei Angabe der Telefonnummer in einer E-Mail willigt der Verbraucher daher nicht automatisch in Werbeanrufe ein. Wenn Unternehmen die angegebene Telefonnummer für solche Anrufe verwenden, liegt darin ein Verstoß gegen die DSGVO Das Verwaltungsgericht (VG) Saarlouis entschied bereits im Jahr 2019, dass Telefonwerbung auch unzulässig bleibe, wenn zuvor eine Einwilligung des Verbrauchers über ein Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail eingeholt werde. Gegen diese Entscheidung hatte die Klägerin, ein Unternehmen, das im Bereich der Versicherungsvermittlung, der Vermögensanlage sowie…
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