Eine Verwechslungsgefahr zwischen Fahrrädern und Autos? Das klingt doch absurd. Nicht so, wenn es um Markenrecht geht, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wichtigen Urteil klar. Fahrräder und Kraftfahrzeuge könnten im markenrechtlichen Sinne nämlich Ähnlichkeit haben. Ein Markenrechtsstreit rund um die Marke „PEARL“ gegen ein Peugeot-Tochterunternehmen muss damit neu entschieden werden. Da hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Warenähnlichkeit und Verwechslungsgefahr wohl zu schnell abgebügelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem brisanten Urteil einen Markenrechtsstreit rund um eine Fahrrad- und Automarke an die Hamburger Richter zurück (Urteil vom 15.10.2020, Az. I ZR 135/19). Auch zwischen Fahrrädern und Autos könne Ähnlichkeit…
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