Mit der Entscheidung sein Zeichen markenrechtlich schützen zu lassen, ist die erste Hürde bereits genommen. Doch sodann stellt sich schnell die Anschlussfrage, ob eine allein auf Deutschland beschränkte nationale Marke oder doch eine europäische Unionsmarke angemeldet werden soll. Wer einen umfassenden Schutz seiner Marke in der gesamten EU bezweckt, der meldet eine Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) an. Doch das hat nicht immer nur Vorteile für die Markeninhaber. Häufig gehen sie nämlich davon aus, dass sie dadurch den Schutz, den ihnen eine nationale Marke bietet, mit abgedeckt haben. Das ist aber nicht in jeder Hinsicht…
Der Beitrag Deutsche Marke vs. Unionsmarke: 5 wichtige Vor- und Nachteile erschien zuerst auf WBS LAW.