Der Telekommunikationsanbieter Telefónica schreibt vor, dass der Tarif „O2 Free Unlimited“ ausschließlich mit mobilen Endgeräten genutzt werden darf. Stationäre LTE-Router seien somit ausdrücklich nicht für die Nutzung des Tarifs erlaubt. Das LG München I hat diese Regelung in einem Urteil für rechtswidrig erklärt. Es sei Mobilfunkanbietern grundsätzlich nicht erlaubt, einen Internettarif ausschließlich für bestimmte Endgeräte anzubieten. Das Landgericht München I (LG) stellte in einem aktuell veröffentlichten Urteil fest, dass der Mobilfunkanbieter Telefónica den Internetzugang nicht auf Smartphones oder Tablets beschränken dürfe (LG München I, Urt. v. 28.01.2021 – Az.: 12 O 6343/20). . Mobilfunkanbietern stehe es nicht zu, ihren Kunden die…
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