Berlin (dpo) - Begründete Pandemiemaßnahme oder sinnloser Aktionismus? Wie das Bundesgesundheitsministerium heute mitteilte, soll die in der Nacht von Samstag auf Sonntag angesetzte Zeitumstellung ausschließlich in Kreisen durchgeführt werden, deren Inzidenz seit mindestens drei nacheinander folgenden Tagen unter 100 liegt.