Seit dem vergangenen Jahr berät der deutsche Gesetzgeber über die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform ins nationale Recht. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL (EU) 2019/790) und die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 soll das Urheberrecht an das Internetzeitalter angepasst werden. Die Interessen aller Beteiligten, also von Dienstanbietern wie YouTube oder Google, von Künstlern, Verlagen und Vertretern der Film- und Musikindustrie sind dabei in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Eine große Herausforderung. Anfang Februar hat sich die Bundesregierung nun auf ihren dritten und finalen Gesetzesentwurf geeinigt und ihn in den Bundestag eingebracht. Die Frist ist der 07. Juni…
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