Im Streit zwischen dem Unternehmen Facebook und dem deutschen Bundeskartellamt geht es seit Februar 2019 im Wesentlichen um die Frage, inwiefern Facebook nutzer- und gerätebezogene Daten innerhalb ihrer Plattformen zur Weiterverwendung, ohne die Zustimmung der Nutzer, verarbeiten darf. Das OLG Düsseldorf ist in dieser Frage, nach einem vierstündigen Verfahren zu keiner Entscheidung gekommen. Nun soll der Streit vom EuGH abschließend nach EU-konformen Gesichtspunkten ausgelegt werden. Der Fall Facebook gegen das Bundeskartellamt in Bonn läuft nun seit Februar 2019 und wurde bereits verschiedenen deutschen Gerichten vorgelegt. Das Amt hatte der irischen Facebook-Gesellschaft durch Beschluss untersagt, nutzer- und gerätebezogene Daten der Facebook-Nutzer,…
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