Der BGH entscheidet am 01. April 2021 darüber, ob dem Kameramann Jost Vacano eine weitere angemessene Beteiligung an den Einnahmen des Filmwerks „Das Boot“ zustehen. Jost Vacano war Chefkameramann des Films und fordert von der Produktionsgesellschaft, dem Westdeutschen Rundfunk und der Videoverwerterin E.V.M GmbH, seinen Anteil aus den erzielten Vorteilen aus der Verwertung des Films. Eine solche Nachforderung folgt aus dem sogenannten Fairnessparagraphen § 32a des Urhebergesetzes. Jost Vacano war Chefkameramann des in den Jahren 1980 und 1981 hergestellten Filmwerks „Das Boot“. Der Film wurde sowohl national als auch international im Kino, im Fernsehen sowie auf Videokassette und DVD veröffentlicht.…
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