Der Versuch, sein Liebesglück, über eine Partnerbörse zu finden, kann gewaltig nach hinten losgehen. Besonders tragisch wird die Sache für den enttäuschten Single dann, wenn er den Partnervermittlungsvertrag rückabwickeln möchte, jedoch auf den hohen Kosten sitzen bleibt. Der BGH verhandelt am 22. 4. 21 in dem Rechtsstreit zwischen einer Verbraucherin und der Koblenzer Partnerbörse Glück für Zwei GmbH. Streitig ist, ob das Widerrufsrecht der Kundin erloschen ist oder sie die Partnervermittlungsgebühr in Höhe von 8330 Euro zumindest in Teilen zurückfordern kann. Die Glück für Zwei GmbH wirbt auf ihrer Website mit einer zuverlässigen Partnervermittlung mit über 20 Jahren Erfahrung. Das…
Der Beitrag Verfahren um Koblenzer Partnerbörse: BGH verhandelt zu Widerrufsrecht bei Partnervermittlung erschien zuerst auf WBS LAW.

