Einmal mehr gibt es gute Nachrichten aus Karlsruhe für Dieselkäufer. Vom Abgasskandal Betroffene können vom Hersteller nicht nur ihren Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Wurde der Kaufpreis durch einen Kredit finanziert, bekommen sie auch die Finanzierungskosten, wie die Darlehenszinsen oder die Kosten für eine Kreditausfallversicherung, erstattet. Das hat der BGH heute entschieden. Diesel-Käufer können sich weiterhin über umfangreiche Schadensersatzsansprüche für ihre manipulierten Fahrzeuge freuen. Heute entschied der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH), welcher für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständig ist, über eine wichtige Frage zum Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller, hier VW (Urteil vom 13. April 2021 – VI ZR…
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