Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Verleger Jakob Augstein der Journalistin Petra Reski zwar mangelhafte Recherche vorwerfen darf, weil diese Aussage noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Als „Fake News“ darf er sie aber nicht mehr bezeichnen. Anlass des Prozesses war ein brisanter Artikel der Journalistin über die Mafia gewesen, der in Augsteins Wochenzeitung „Der […]
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