Das EuG hat eine Klage des Modekonzerns Chanel abgewiesen. Chanel hatte zuvor Widerspruch gegen die Eintragung eines neuen Logos von Huawei Technologies eingereicht. Das EUG stellte nun jedoch klar, dass sich durchaus auch Striche und Linien unterscheiden können. Am 26. September 2017 hat der Konzern Huawei Technologies beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine Marke inklusive Logo angemeldet. Nach einer solchen Anmeldung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist: Jeder kann der Marke widersprechen, wenn er der Meinung ist, dass sie zu beanstanden ist. Der chinesische Telekommunikationsausrüster und Hardwarehersteller Huawei Technologies hatte am 26. September 2017 beim EUIPO eine Marke…
Der Beitrag Markenstreit vor dem EuG: Keine Ähnlichkeit zwischen Huawei- und Chanel-Logo erschien zuerst auf WBS LAW.