Durch den anhaltenden Lockdown sind viele Freizeittätigkeiten schon seit Monaten nicht mehr möglich, dabei insbesondere Sportaktivitäten. Fitnessstudios, Tanzschulen und weitere Indoor-Angebote sind coronabedingt fast ausnahmslos geschlossen. Doch die Beiträge für Mitgliedschaften werden in der Regel trotzdem eingezogen. Durch die vielen Monate kann dabei sehr viel Geld zusammenkommen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Beiträge aus den Lockdown-Monaten zurückbekommen. Wie ist die Rechtslage? Grundsätzlich gilt, dass keine Gegenleistung ohne Leistung erbracht werden muss. Das heißt, wenn die Studios nicht öffnen und damit ihre Leistungen anbieten, entfällt eigentlich auch der Anspruch auf Zahlung. Für viele Kunden kam es in den letzten Wochen…
Der Beitrag Musterformular von WBS nutzen: Jetzt Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios zurückbekommen erschien zuerst auf WBS LAW.

