Viele Amazon-Händler haben bereits eine kostspielige wettbewerbs- oder markenrechtliche Abmahnung kassiert, weil sie sich bei Amazon an Angebote anderer Händler angehängt haben. Die akute Abmahngefahr resultiert systembedingt aus der ASIN. Nun gibt es ein spannendes Urteil des OLG Kölns. Wer auf der Marktplattform „Amazon Marketplace“ ein Produkt anbieten möchte, kommt nicht an einer sogenannten „ASIN“ vorbei. Dabei handelt es sich um die Amazon-Standard-Identifikationsnummer, welche nichts anderes als eine betriebsinterne Katalognummer eines Produktes auf Amazon darstellt und dafür sorgt, dass jedes Produkt nur einmal auf Amazon gelistet wird. Möchte ein weiterer Anbieter nun aber auch das identische, bereits gelistete Produkt verkaufen,…
Der Beitrag Rechtsmissbräuchliche Markeneintragung: Markenverletzung durch Anhängen an Amazon-Angebote? erschien zuerst auf WBS LAW.