Am 29. April 2021 hat der EuGH sein Urteil zum Einsatz von konventionellem Lithothamnium calcareum in Bio-Pflanzendrinks veröffentlicht. Im Rechtsstreit stehen sich der Lebensmittelhersteller Natumiund das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber(Rechtssache C-815/19). Im Raum stand dabei die Frage, ob man Bioprodukte nach europäischen Vorgaben mit calciumhaltigem Algen-Pulver anreichern darf. Das deutsche Unternehmen Natumi stellt Soja- und Reisgetränke her. Es setzt diesen die Kalkrotalge Lithothamnium calcareum in Form eines Pulvers zu, das aus den gereinigten, gemahlenen und getrockneten Sedimenten dieser abgestorbenen Alge gewonnen wird. Diese Seealge besteht überwiegend aus Calciumcarbonat und Magnesiumcarbonat. Natumi vertreibt ihr Getränk „Soja-Drink-Calcium“ mit einer „Bio“-Kennzeichnung und folgenden Hinweisen:…
Der Beitrag EuGH zur Anreicherung von Bio-Drinks: Calciumhaltige Alge in Bio-Getränken unzulässig erschien zuerst auf WBS LAW.