Einem Arbeitnehmer darf fristlos gekündigt werden, wenn er bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustet und dabei die Hoffnung äußert, dieser möge Corona bekommen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem Fall aus dem Frühjahr 2020 entschieden, der jedoch zugunsten des Arbeitnehmers ausging (Urt. v. 27.04.21, Az. 3 Sa 646/20). Hygienevorschriften verabschiedet Der Kläger war seit dem 01.08.2015 zunächst als Auszubildender und seit dem 17.01.2019 als Jungzerspannungsmechaniker bei dem beklagten Unternehmen beschäftigt. Er ist Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Am 11.03.2020 aktivierte das Unternehmen im Hinblick auf das Auftreten des Coronavirus ihren internen Pandemieplan. Zu den Maßnahmen zählten u.a. die Aufforderung…
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