Über eine Ergänzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werden Unternehmen seit Dienstag, den 20. April 2021, verpflichtet, mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test (Antigen-Schnelltest zur professionellen oder Selbstanwendung oder PCR-Test) für alle Beschäftigten anzubieten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Doch was bedeutet die Testangebotspflicht genau für Arbeitgeber? Die Bundesregierung hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni verlängert und diese um eine Verpflichtung ergänzt. Mit der Änderung der Arbeitsschutzverordnung werden Arbeitgeber seit dem 20. April 2021 verpflichtet, ihre Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Home Office arbeiten, mindestens einmal pro Woche einen Corona Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot…
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