Was wiegt schwerer? Die Pressefreiheit oder die Persönlichkeitsrechte einer mutmaßlichen Plagiatorin? Der Rechtsstreit um eine Juristin läuft seit Jahren – jetzt hat der BGH zugunsten des berichtenden Journalisten entschieden. Journalisten dürfen über (Doppel-) Plagiatsvorwürfe berichten und dabei den vollen Namen der betroffenen Personen nennen. Ein im Vorfeld erteiltes Verbot sei unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem seiner neuesten Urteile (Urt. v. 09.03.2021, Az. VI ZR 73/20). Dem zugrunde lag die Klage der Juristin Charlotte Gaitanides, gegen die sowohl bezüglich ihrer Promotions- als auch ihrer Habilitationsschrift Plagiatsvorwürfe erhoben worden waren. Ein seltener Fall eines Doppelplagiatvorwurfs. Diese hatte gegen den Journalisten…
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