Das LG Nürnberg-Fürth hat in einem wichtigen Urteil entschieden (Urteil v. 09. März 2021, 9 O 7845/20), dass sich der Volkswagen-Konzern im Abgasskandal nicht mehr mit der Einrede der Verjährung weiterhelfen kann! Auch das OLG Stuttgart entschied (Urteil v. 09.03.2021, 10 U 339/20) ebenso und sprach dem Kläger Schadensersatz nach § 852 BGB zu. Das bedeutet, dass Käufer eines EA189-Motors auch heute noch vollumfänglichen Schadensersatz erhalten können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erfreulicherweise schon 2020 bestätigt (Urteil v. 25.05.2020, VI ZR 252/19), dass Käufern der umstrittenen EA189-Motoren ein Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) gegen VW zusteht. Doch viele Betroffene…
Der Beitrag OLG Stuttgart zum VW EA189-Abgasskandal: Voller Schadensersatz auch nach Verjährung! erschien zuerst auf WBS LAW.