Der bayrische Hersteller von medizinischem Marihuana „Bavaria Weed“ darf sein Logo nicht als Unionsmarke eintragen lassen. Das Europäische Gericht (EuG) entschied, dass das Zeichen, das den Namen der Firma und die Abbildung eines Hanfblattes beinhaltet, gegen die öffentliche Ordnung verstößt (Urteil v. 12. Mai 2021, Az. T-178/20). Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), das Zeichen nicht einzutragen. Die EUIPO war der Auffassung, dass die Marke den Konsum von Marihuana fördere, bewerbe oder zumindest verharmlose und deshalb gegen die öffentliche Ordnung verstoße (Art. 7 Abs. 1 lit. f VO 2017/1001). Die Klägerin…
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