Der Aktionskünstler Wolfram Kastner hat das Grab des NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl beschädigt. Das AG München hat ihn deswegen zur Zahlung von rund 4.000 € an die Nachfahren von Jodl verurteilt. Der Künstler wehrte sich dagegen mit einer Verfassungsbeschwerde. Die hat das BVerfG allerdings nicht zur Entscheidung angenommen. Alfred Jodl hatte im Zweiten Weltkrieg die Leitung verschiedener Kriegsoperationen inne und war ein enger Vertrauter Adolf Hitlers. In den Nürnberger Prozessen war er durch den Internationalen Militärgerichtshof daraufhin wegen Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt und 1946 hingerichtet worden. Heute befindet sich sein Grab auf der Fraueninsel im Chiemsee. Auch wenn Jodl selbst dort…
Der Beitrag BVerfG zu Verunstaltung von NS-Grab: Grabbeschädigung nicht von Kunstfreiheit gedeckt erschien zuerst auf WBS LAW.