Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit steht die „Clearingstelle Urheberrecht“ unter starker Kritik. Der Zusammenschluss von Internetprovidern und großen Rechteinhabern hat es sich zur Aufgabe gemacht, nach eigener interner Prüfung DNS-Sperren durch die beteiligten Internetzugangsanbietern ohne gerichtliche Entscheidungen durchzusetzen. Nach den tiefgreifenden Zweifeln zur Zulässigkeit der Sperren aufgrund der Grundrechte der deutschen Internetnutzer kommen nun zusätzlich kartellrechtliche Bedenken auf. Die Clearingstelle Urheberrecht (CUII) wirft viele Fragen auf. Zum einen bietet sie die Möglichkeit der Zensur im Internet ohne gerichtliche Überprüfung, wie man es sonst nur aus autokratischen Staaten kennt. Der Prozess bis zu einer Internetsperre durch diese Stelle ist zudem sehr intransparent.…
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