Wie das EU-Parlament nun bekanntgab, hat es seinen Änderungsantrag 171 zur Ausweitung des Bezeichnungsschutzes für Milchprodukte zurückgezogen. Damit fällt auch eine drohende Einschränkung der Bewerbung von pflanzlichen Milchalternativen durch Vergleiche und Bezüge zu dem tierischen Pendant weg. Ein Erfolg für viele Unternehmen in der veganen Lebensmittelbranche. Der umstrittene Änderungsantrag 171, der im Oktober 2020 vom EU-Parlament beschlossen wurde, sah weitreichende Verschärfungen des Bezeichnungsschutzes für Milchprodukte vor. Seitdem befürchteten viele vegane Lebensmittelhersteller extreme Einschränkungen in der Vermarktung ihrer Alternativprodukte. So war mit dem Änderungsantrag beispielsweise vorgesehen, dass ein pflanzliches Lebensmittel nicht mit Bezug auf Kuhmilch beschrieben werden oder etwaige CO2-Bilanzen des…
Der Beitrag EU-Parlament lehnt Änderungsantrag 171 ab: „Käse-Alternative“ hat weiterhin Bestand! erschien zuerst auf WBS LAW.