Eine Polizistin war für eine Demo eingeteilt und fand sich später im YouTube-Video einer umstrittenen rechten Rockband wieder, gegen deren Auftritt demonstriert wurde. Das OLG Frankfurt sprach ihr nun eine Geldentschädigung zu. Die zu reinen werbe- bzw. kommerziellen Zwecken nicht anlassbedingte, kurze ungerechtfertigte Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst verletzt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat daher einer Polizistin insbesondere unter Berücksichtigung der Reichweite der Verbreitung des Musikvideos einerseits und der Kürze der Darstellung andererseits eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000,00 € zugesprochen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.5.2021, Az. 13 U 318/19). Polizistin bei Einsatz…
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