Das LG München hat am 09. Juni 2021 entschieden, dass AGB unwirksam sind, die eine Erstattungsfähigkeit von Vorverkaufsgebühren pauschal ausschließen. Die beklagte Ticketverkäuferin legte in einer Klausel fest, dass unabhängig von der Ausgestaltung der einzelnen Vertragsbeziehungen die Vorverkaufsgebühr im Fall von Absagen oder Verlegungen nicht erstattet wird. Die Entscheidung des LG München (Urteil v. 09.06.2021, 37 O 5667/20) erging nach einer Klage durch einen Verbraucherschutzverband. Die beklagte Ticketverkäuferin hatte zahlreiche Ticketkäufer im März und April bei coronabedingten Veranstaltungsabsagen auf Ausweichtermine verwiesen und eine Stornierung abgelehnt. Die Kunden ärgerten sich darüber, dass bei der Rückabwicklung von Ticketkäufen die Vorverkaufsgebühren unter Berufung…
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