Der Abmahnverband IDO hat sich in den letzten Jahren insbesondere aufgrund seiner aggressiven Abmahnpolitik vor allem unter Online-Händlern eine zweifelhafte Berühmtheit erarbeitet. Zahlreiche Urteile aus jüngerer Vergangenheit aber zeigen: Für den IDO wird das Eis zunehmend dünner. Eine aktuelle Entscheidung des LG Köln unterstreicht dies nun nochmals. Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen unsere Rechtsexperten jederzeit gerne beratend zur Seite. Wir als Kanzlei haben bereits zahlreiche abgemahnte Online-Händler zielführend gegen den IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e.V. vertreten. Die Abmahnungen stützen sich nahezu ausschließlich auf über das Internet leicht feststellbare Wettbewerbsverstöße. Der…
Der Beitrag LG Köln zum Abmahnverband IDO: Neues Urteil unterstreicht rechtsmissbräuchliches Verhalten des IDO erschien zuerst auf WBS LAW.