Ein Arbeitgeber muss einer seiner Beschäftigten 5.000 € Schmerzensgeld zahlen, da dieser ein Foto von ihr ohne ihre Einwilligung verwendete. Durch das Foto sollte der Fokus darauf gelenkt werden, dass eine multikulturelle Umgebung im Unternehmen herrsche. Das Arbeitsgericht (AG) Münster sprach einer Klägerin den Anspruch auf 5.000 € Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie sowie der Datenschutzgrundverordnung zu; gefordert hatte sie nicht weniger als 10.000 Euro. Worum geht es? Der beklagte Arbeitgeber hatte 2018 auf Initiative seines Marketingbereichs Fotos von der Klägerin angefertigt. Zuvor hatte der Arbeitgeber…
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