Das LG München hat der Klage der Herstellerin des bekannten Schweizer Taschenmessers stattgegeben, mit der sich diese gegen die Verwendung bestimmter Kennzeichen mit eindeutigem Bezug zur Schweiz durch einen chinesischen Hersteller wendete. „Made in China“ verträgt sich nun einmal nicht mit der Schweizer Flagge. Das Landgericht (LG) München I hat einem chinesischen Hersteller unter anderem verboten, bestimmte Taschenmesser und Multifunktionswerkzeuge mit den Angaben „SWITZERLAND“ oder solchen Zeichen zu versehen, die isoliert oder als Bestandteil grafische Gestaltungen der Schweizer Flagge enthalten (LG München I, Urteil vom 15.06.2021, Az. 33 O 7646/20). Die Beklagte hatte über eine Online-Plattform Taschenmesser und Multifunktionswerkzeuge angeboten.…
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