Verdient eine Frau weniger als eine männliche Vergleichsperson, so spreche das nach Auffassung des BAG für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Der Arbeitgeber müsse dann versuchen, diese Vermutung zu widerlegen. Diese neue Rechtsprechung wird in vielen Fällen den bisher meist zum Scheitern verurteilten Entgeltdiskriminierungsklagen nun wahrscheinlich zum Erfolg verhelfen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich zum ersten Mal mit dem Verhältnis des Entgelttransparenzgesetzes zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschäftigt (Az. 8 AZR 488/19). Bisher standen höchstrichterliche Entscheidungen zu diesem Thema noch aus, da das EntgTranspG erst seit dem 06. Juli 2017 in Kraft ist und somit ein recht neues Gesetz darstellt. In…
Der Beitrag BAG zur Entgeltdiskriminierung: Anspruch auf gleichen Lohn – BAG stärkt Rechte von Frauen erschien zuerst auf WBS LAW.