Der ehemalige AfD-Politiker Räpple darf u.a. Antisemit genannt werden. Dies entschied das OLG Karlsruhe und bestätigte damit das LG Baden Baden. So wie Räpple seine Meinungen äußern durfte, dürfe dies auch die Stiftung tun. In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ist der Ex-AfD-Politiker Stefan Räpple mit dem von ihm geltend gemachten Unterlassungsanspruch gegen die Amadeu Antonio Stiftung unterlegen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. Juni 2021, Az. 6 U 190/20). Das ehemalige Mitglied des baden-württembergischen Landtags muss sich die Bezeichnung „erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer“ gefallen lassen. Die Stiftung hatte ihn so auf einem Online-Nachrichtenportal benannt. Stiftung nennt ehemaligen AfD-Politiker…
Der Beitrag „Erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer“: Ex-AfD-Politiker muss sich Bezeichnung gefallen lassen erschien zuerst auf WBS LAW.