Strafpunkteregister für Verkehrsverstöße dürfen nicht öffentlich einsehbar sein. Die Einsicht bleibt nur den Betroffenen möglich. Das hat der EuGH entschieden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22. Juni 2021 entschieden, dass ausschließlich Betroffene Einsicht in ihre Einträge im Strafpunkteregister nehmen dürfen. In Lettland war es bislang möglich, dass jeder- auch aus purer Neugier heraus- die Punkte von Nachbarn, Freunden, Arbeitskollegen oder sonst wem herausfinden konnte. Jederm der das auch in Deutschland umgesetzt wissen will, muss leider eine Abfuhr erteilt werden, denn dass die lettische Umsetzung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union verstößt, hat nun der EuGH entschieden (Urteil vom…
Der Beitrag EuGH zu Verkehrsverstößen: Kein Einblick ins Punkteregister für Jeden erschien zuerst auf WBS LAW.

