Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein klares Zeichen gegen rechtswidrige Zinssenkungen bei Prämiensparverträgen gesetzt und durchgegriffen. Mit einer neu erlassenen Allgemeinverfügung werden Banken gezwungen auf rechtswidrige Klauseln in alten Verträgen hinzuweisen und Ausgleichsvorschläge zu unterbreiten. Hunderttausende Kunden können zu Unrecht nicht gezahlte Zinsen von den Banken erstattet bekommen. Sogenannten Prämiensparverträge wurden vor allem von den 1990er bis frühen 2000er Jahren Bankkunden als rentable Sparmodelle angeboten. Dabei handelt es sich um langfristige Sparverträge, in die durch die Sparenden regelmäßig eingezahlt wurde. Die Kunden erhielten neben Zinsen eine Prämie auf die Sparleistung, die sich mit der Dauer der Vertragslaufzeit erhöhte. Was…
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