Wenn ein Anfangsverdacht auf Zweckentfremdung privater Unterkünfte besteht, dürfen Behörden Internet-Plattformen wie Airbnb dazu verpflichten, die Daten der Nutzer herauszugeben. Das VG Berlin entschied, dass Airbnb sich diesbezüglich nicht auf das irische Datenschutzrecht berufen darf. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschied am 23. Juni 2021, dass Airbnb bei einem Anfangsverdacht auf Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot verpflichtet sein kann, den zuständigen Behörden die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln. Die Verpflichtung kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass das Online-Portal seinen Sitz im irischen Dublin hat (Urteil vom 23.06.2021, Az. 6 K 90/20). Online-Plattformen wie Airbnb sind seit einigen Jahren angesagter denn je.…
Der Beitrag VG Berlin zum Datenschutz: Airbnb muss Vermieter-Daten bei Zweckentfremdung übermitteln erschien zuerst auf WBS LAW.