Bei einer Rekordplenarsitzung von fast 18 Stunden verabschiedete der Bundestag in der Nacht auf Freitag das lange diskutierte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Verbraucherverträge können in Zukunft einfacher gekündigt werden und haben eine kürzere Mindestlaufzeit. Verbraucher können nicht mehr durch verpasste Kündigungsfristen in unverhältnismäßig lange Vertragsverlängerungen gezwungen werden. Der Irrweg auf der Suche nach einer Adresse für die wirksame Kündigung könnte schon bald enden. Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, erklärt die wichtigsten Änderungen. Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Die Gesetzesänderung führt Erleichterungen zur Kündigung von Verbraucherverträgen wie Mobilfunk-, Fitnessstudio- oder Streamingdienst- Verträgen ein. Außerdem wird die Mindestvertragslaufzeit…
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