Eine Gegendarstellung zu einer persönlichkeitsbeeinträchtigenden Behauptung muss von Zeitungen zweifelsfrei dargestellt werden. Sie darf nicht, auch nicht durch eine Anfügung, andeuten, dass die Gegendarstellung falsch sei. Das gilt laut BGH zumindest dann, wenn die Behauptung der Zeitung nicht erwiesen wahr ist. Das urteilte der BGH in einem Fall zu Jenny Elvers, über die behauptet wurde, dass sie 2012 in einer Suchtklinik gewesen sei. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 27. April 2021 darüber, in welcher Form Gegendarstellungen wegen rechtswidrigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht zu erfolgen haben. Dabei statuiert er, dass der Redaktionsschwanz einer Gegendarstellung nicht den Eindruck erwecken darf, dass die…
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