Wer in seinem Instagram-Auftritt mehrfach fremde Produkte präsentiert und dazu noch „sprechende“ Links unmittelbar zu Internetauftritten der betreffenden Unternehmen setzt, der hat mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einen geldwerten Vorteil dafür bekommen und handelt mit werblicher Absicht. Entsprechende Posts müssen dann auch deutlich als Werbung gekennzeichnet sein, so das KG Berlin. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hatte […]
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