Nach einer Anpassung der Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards vom 19. April 2018 geht Facebook seither gegen „Hassreden“ auf seiner Plattform vor. Zwei Nutzer wenden sich mit ihrer Klage gegen die Löschung ihrer Beiträge und die Sperrung ihrer Profile. Der BGH verhandelt am 22. Juli 2021 über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens. Die Entscheidung wird weitreichende Konsequenzen für die Frage haben, ob Unternehmen wie Facebook oder der Staat über die Grenzen der Meinungsfreiheit entscheiden. Am 22.07.2021 verhandelt der BGH über die Rechtmäßigkeit einer vorübergehenden Teilsperrung von Facebook-Benutzerkonten und die Löschung von Kommentaren, die Facebook als „Hassreden“ qualifiziert hat. In dem Verhandlungstermin werden zwei…
Der Beitrag Facebooks Löschpraxis vor dem BGH: Wie definiert man Hass? erschien zuerst auf WBS LAW.