Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen das Technologieunternehmen Apple nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. Es handelt sich insgesamt um das vierte große Digitalunternehmen, gegen das das Amt mit dem neuen Instrument vorgeht. In den vergangenen Monaten hat das Bundeskartellamt verschiedene wettbewerbsrechtliche Verfahren gegen drei der vier größten US-Technologieunternehmen eröffnet. Nach der Einleitung der Verfahren gegen Facebook am 28.01.2021, gegen Amazon am 18.05.2021 und gegen Google am 25.05.2021 hat das Bundeskartellamt mit der Einleitung des jüngsten Verfahrens gegen den Digitalkonzern Apple am 21.06.2021 das sogenannte GAFA-Quartett (Google, Amazon, Facebook, Apple) vervollständigt. Rechtliche Grundlage für die Verfahren Die rechtliche Grundlage…
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