Das LAG Baden-Württemberg urteilte bereits im Februar 2021 über die Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber und erließ damit das erste Urteil zum Thema Schmerzensgeld bei Verstößen gegen die DSGVO in einem Arbeitsverhältnis. In zweiter Instanz lehnte das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 25.02.2021 das Schadensersatzbegehren des Mitarbeiters einer Zahnmedizintechnikfirma als unbegründet ab. Zwar läge eine rechtswidrige Drittlandübermittlung dem Grunde nach vor, allerdings wurde diese vor Inkrafttreten der DSGVO vorgenommen. Die rechtswidrige Übermittlung wirke nicht auf die nachfolgende rechtmäßige Verarbeitung fort. Das Gericht stellte zudem klar, dass nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO einen Anspruch auf Schadensersatz begründen könne (LAG Baden-Württemberg,…
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