In einem aktuellen Fall äußert sich der BGH zum Auskunfts- und Kopieanspruch nach Art. 15 DSGVO. Der Umfang des Anspruchs ist wohl eine der strittigsten Fragen der DSGVO. Der BGH hat nun im Fall eines Versicherungsnehmers entschieden, dass der Anspruch sehr weitreichend ist. WBS hilft Betroffenen der großen Datenleaks von Facebook, Klarna, LinkedIn und Spreadshirt ihren Auskunftsanspruch gelten zu machen. Ein Versicherungsnehmer, der 1997 einen Vertrag über eine Lebensversicherung schloss, verlangte Datenauskunft von seinem Versicherungsunternehmen. Ursprünglich auf Grundlage des § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ab 2018 dann nach Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Versicherung kam dem Auskunftsersuchen zwar immer nach,…
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