Teilen sich beide Elternteile das Sorgerecht für ihre Kinder, so bedarf es für die Veröffentlichung der Fotos der eigenen Kinder im Internet der Zustimmung beider Elternteile. Eine Veröffentlichung der Fotos ohne Zustimmung ist nicht zulässig und kann rechtliche Ansprüche mit sich bringen. Kinderfotos im Internet sind immer wieder Gegenstand von zahlreichen auch rechtlichen Diskussionen. Unzählige Eltern zeigen ihre Kinder stolz auf ihren Social-Media Auftritten. Teilweise werden Kinderfotos sogar bewusst genutzt, um über Instagram & Co. Geld zu verdienen. Was viele dabei jedoch nicht bedenken ist die Tatsache, dass die geteilten Inhalte einer oftmals ungewollten Vielzahl von Personen zugänglich gemacht werden…
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