Der BGH legte dem EuGH im Mai 2020 die Frage vor, ob nur Betroffene und die zuständigen Datenschutzbehörden Verstöße gegen die DSGVO geltend machen können oder ob auch Verbraucherschützer mit wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen dagegen vorgehen dürfen. Die Frage stellte sich in einem jahrelangen Rechtsstreit des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Facebook. Am Donnerstag, 23. September 2021, ist die mündliche Verhandlung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht bereits seit Jahren gegen das soziale Netzwerk Facebook vor. Der Verband vertritt die Auffassung, dass Facebook nicht ausreichend darüber informiere, welche Daten von Nutzern weitergegeben würden und was damit passiere. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte dem Europäischen…
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