Der Generalanwalt des EuGH machte in seinen Schlussanträgen deutlich: Thermofenster, die schon bei normalen Außentemperaturen zu höheren Schadstoffemissionen führen, sind unzulässige Abschalteinrichtungen. Bei Kaufverträgen über ein solches Auto liege deshalb ein Mangel vor. Käufer könnten danach gegen die Händler ihre Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz geltend machen. Der Generalwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht in seinen Schlussanträgen davon aus, dass Thermofenster EU-rechtswidrige Abschalteinrichtungen sind (23.09.2021, C-128/20 GSMB Invest, C-134/20 Volkswagen und C-145/20 Porsche Inter Auto und Volkswagen). Das gekaufte Fahrzeug sei daher nicht dem Kaufvertrag gemäß. Demnach würde hier ein Mangel vorliegen, der die Käufer zur Geltendmachung ihrer…
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