Am 10. September ist die Verlängerung und Ergänzung der SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten und soll – gekoppelt an die Dauer der epidemischen Lage – vorerst bis zum 24. November gelten. Die Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist Teil der Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. August 2021. Die Verordnung soll insbesondere die Impfquote forcieren. WBS informiert über die neuen Regelungen. Die Arbeitsschutzverordnung dient dem „Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen“. Hinsichtlich der Ergänzungen der Verordnung liegt der Fokus auf dem Bestreben, die…
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