Die Covid-19-Pandemie beschäftigt die deutschen Gerichte nun schon seit rund anderthalb Jahren und im Zuge dessen auch das Einhalten der Eindämmungsmaßnahmen, wie die Pflicht zum Tragen einer Maske. In Berlin wurde nun vom LAG die Kündigung eines Lehrers, der die Maskenpflicht strikt ablehnte für rechtmäßig erklärt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat am 08.10.201 die Kündigungsschutzklage eines Lehrers abgewiesen (Az. 10 Sa 867/21). Dem Mann wurde vom Land Brandenburg außerordentlich gekündigt, weil er sich nachhaltig weigerte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, und zudem auch die Eltern seiner Schüler aufforderte gegen die Schule vorzugehen, weil er die Maskenpflicht als Kindesmissbrauch erachtet. Grundschullehrer bezeichnet…
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